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Welche Bestandteile muss eine Rechnung im Sinne des § 11 UStG enthalten?

 

  1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers (kann bei Kleinbetragsrechnungen bis 150 brutto entfallen)
  3. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung („Speisen und Getränke“, „Fachbuch“, „Büromaterial“ usw. reicht nicht aus!)
  4. Tag der Lieferung oder Leistungszeitraum (Rechnungsdatum allein genügt nicht!)
  5. Entgelt (netto, ohne USt)
  6. Steuerbetrag (bis 150,-- brutto genügt der Steuersatz, z.B. „inkl. 20 % MWSt“)
  7. Ausstellungsdatum (seit 01.01.2004 auch auf Kleinbetragsrechnungen)
  8. Fortlaufende (einmalige) Rechnungsnummer
  9. UID-Nummer des leistenden Unternehmers (ausgenommen unecht befreite Unternehmer und pauschalierte Land- und Forstwirte)
  10. Steuersatz bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung
  11. Zusätzlich seit 01.07.2006 (wenn Rechnungsbetrag über 10.000,-- brutto) UID-Nummer des Leistungsempfängers.

 

Weitere Details erfahren Sie gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch.

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